Kompensation von CO2-Emissionen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Wahl der Kompensationsmethode bleibt dem teilnehmendem Unternehmen überlassen
* Die Wahl der Kompensationsmethode bleibt dem teilnehmendem Unternehmen überlassen
* Der Bau von externen EEG-Anlagen (die nicht der eigenen Stromversorgung dienen) ist zwar sinnvoll, funktioniert aber nicht als Kompensation, weil der dort erzeugte Strom ja von Dritten verrechnet wird.
* Der Bau von externen EEG-Anlagen (die nicht der eigenen Stromversorgung dienen) ist zwar sinnvoll, funktioniert aber nicht als Kompensation, weil der dort erzeugte Strom ja von Dritten verrechnet wird.
* Weitere Hinweise zur freiwilligen Kompensation und eine bewertete Liste von Anbietern findet sich beim [https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation Umweltbundesamt].
* Weitere Hinweise zur freiwilligen Kompensation und eine bewertete Liste von Anbietern findet sich beim [https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation Umweltbundesamt], besonders auch in einer separaten [https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch Broschüre].

Version vom 17. Oktober 2019, 14:58 Uhr

Allgemeine Hinweise

  • Eine Reduktion von CO2 ist immer besser als eine Kompensation.
  • Bei der Kompensation wollen wir einen ambitionierten Kostenpfad zugrundelegen, wie er nach übereinstimmender Auffassung vieler Studien notwendig ist, um zeitnah auf CO2-Preise zu kommen, die eine Vermeidung wirtschaftlich attraktiv machen und Umdenken einleiten. Wir folgen daher der in der DIW-Studie vorgeschlagenen Bepreisung von anfänglich 35 EUR/t CO2 in 2020, die linear auf 180 EUR/t CO2 bis 2030 ansteigt, also mit einer Steigerungsrate von knapp 15 EUR/Jahr.

Kompensationsmethoden

  • Die Wahl der Kompensationsmethode bleibt dem teilnehmendem Unternehmen überlassen
  • Der Bau von externen EEG-Anlagen (die nicht der eigenen Stromversorgung dienen) ist zwar sinnvoll, funktioniert aber nicht als Kompensation, weil der dort erzeugte Strom ja von Dritten verrechnet wird.
  • Weitere Hinweise zur freiwilligen Kompensation und eine bewertete Liste von Anbietern findet sich beim Umweltbundesamt, besonders auch in einer separaten Broschüre.